Gibt es 2026 mehr Pflegegeld?
Nein. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025 (+4,5 % durch das PUEG). Für 2026 ist keine weitere Anpassung beschlossen. Pflegegeld bei PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €.
Zum 1. Januar 2026 sind keine neuen Leistungserhöhungen in Kraft getreten, dafür mehrere strukturelle Anpassungen. Wir fassen zusammen, was wirklich zählt – und was nur Schlagzeile ist.
Die häufigste Frage von Familien Anfang 2026: „Bekommen wir mehr Geld?" Die ehrliche Antwort: Nein – die Leistungsbeträge bleiben auf dem Stand vom 1. Januar 2025. Wichtig ist trotzdem, was sich daneben strukturell verändert hat.
Die größten Änderungen für Angehörige sind bereits Mitte 2025 in Kraft getreten und gelten 2026 unverändert weiter. Im Mittelpunkt steht das Gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
Wir haben dem gemeinsamen Jahresbudget einen eigenen Ratgeber gewidmet: Das Entlastungsbudget 3.539 € praktisch nutzen.
Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG). Für 2026 ist keine weitere Erhöhung beschlossen. Die Beträge bleiben damit auf dem Stand 2025.
Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ab 2026 für alle Pflegegrade 2–5 nur noch einmal pro Halbjahr verpflichtend. Bisher war dieser bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich vorgeschrieben. Angehörige, die einen häufigeren Beratungskontakt wünschen, können diesen weiterhin freiwillig wahrnehmen.
Bislang konnten Familien nicht ausgeschöpftes Budget bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Ab 2026 ist die Abrechnung von Verhinderungspflege nur noch im laufenden und vorherigen Kalenderjahr möglich. Wer also für ältere Zeiträume noch Belege liegen hat, sollte diese zeitnah einreichen.
Examinierte Pflegefachkräfte dürfen ab 2026 in Abstimmung mit der ärztlichen Behandlung mehr Maßnahmen selbst übernehmen – insbesondere bei Wundversorgung, Dekubitus-Behandlung und Diabetes-Management. Für Angehörige bedeutet das weniger Termine und schnellere Anpassungen im Pflegealltag.
Apps wie digitale Sturz-Tagebücher oder Trainings können einfacher genehmigt werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 € monatlich für die DiPA-Nutzung plus 30 € monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen.
Nur für Bayern relevant: Das Landespflegegeld wurde von 1.000 € auf 500 € jährlich reduziert. Diese Leistung kommt zusätzlich zum bundesweiten Pflegegeld und wird auf Antrag direkt vom Freistaat ausgezahlt.
Mehrere weitreichende Vorhaben sind angekündigt, aber nicht beschlossen. Wir nennen sie hier nur als Ausblick, nicht als geltendes Recht:
Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald Beschlüsse vorliegen.
Nein. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025 (+4,5 % durch das PUEG). Für 2026 ist keine weitere Anpassung beschlossen. Pflegegeld bei PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem flexiblen Jahresbudget von 3.539 € zusammengefasst. Anspruch ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit.
Wer Pflegegeld bezieht, ja – sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Der Termin ist kostenlos und dauert ca. 30–60 Minuten zuhause.
Ab 2026 nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr. Belege aus 2024 müssen spätestens 2026 eingereicht werden, ältere verfallen.
Aktuell nur in der politischen Diskussion. Es gibt keinen Gesetzentwurf und keinen Beschluss. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich das ändert.
Persönliche Einordnung
Wir prüfen mit Ihnen, welche neuen Regeln in Ihrer Situation wirklich relevant sind – kostenlos und unverbindlich.
Beratung anfragenStand: Januar 2026. Inhalte ohne Gewähr – im Einzelfall ist immer eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen unabhängigen Pflegestützpunkt empfehlenswert.