Pflegekassen und Förderbanken unterstützen die Finanzierung von barrierefreien Wohnungen
Umbau von barrierefreiem Wohnraum muss nicht selbst finanziert werden.
Es können Zuschüsse beantragt werden. Einige Förderbanken (z.B. KfW) bieten zinsgünstige Darlehen an.
Erst nach schriftlicher Bewilligung durch den Kostenträger, kann mit der Bauausführung begonnen werden.
Bei Mietwohnungen müssen diese Umbaumaßnahmen immer im Vorfeld von dem Vermieter genehmigt werden. Bei Auszug sind Sie verpflichtet, die Umbauten rückzuführen, wenn der Vermieter das wünscht.
Hierzu beraten wir Sie gerne!